Bezugschein

Bezugschein
Be|zug|schein 〈m. 1; bes. in u. nach dem 2. Weltkrieg〉 = Bezugsschein

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Be|zug|schein:

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Be|zugs|schein, Bezugschein, der: Bescheinigung, die zum Kauf bewirtschafteter Waren berechtigt: bei der Ausgabestelle für Kleiderkarten gab es -e für Trauerkleidung (Grass, Hundejahre 339); etw. auf, durch B. bekommen.
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Be|zug|schein:Bezugsschein.

Universal-Lexikon. 2012.

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